Die neue Richtlinie NIS2 – Schutz vor Hackerangriffen
Das Europäische Parlament in Brüssel und der EU-Rat in Straßburg haben dem Entwurf für die überarbeitete Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS2) zugestimmt. Die neue Direktive soll Netz- und Informationssysteme in Europa besser vor Hackerangriffen schützen. Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben nun in nationales Recht überführen.
Was genau verbirgt sich hinter NIS und NIS2?
Bei NIS handelt es sich um die „EU Network and Information Security Directive“. Diese Richtlinie hat die bis dahin bestehenden Cybersicherheitskapazitäten auf nationaler Ebene verbessert, da die EU-Mitglieder staatliche Sicherheitsstrategien aufstellen und entsprechende Behörden benennen mussten. In Deutschland wurde die NIS-Direktive 2017 unter anderem mit dem IT-Sicherheitsgesetz umgesetzt, das inzwischen durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 abgelöst ist.
Mit dem Entwurf zu NIS2 will die EU der verschärften Bedrohungslage und den wachsenden Anforderungen im Cyberraum Rechnung tragen. Dazu ist der aktuelle Rechtsrahmen modernisiert und erweitert worden.
Für wen ist die NIS2 Richtlinie relevant?
NIS2 erweitert die betroffenen Bereiche auf 11 Essential (wesentliche) und 7 Important (wichtige) Sektoren:
Essential: Energie, Transport, Banken, Finanzmärkte, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, Öffentliche Verwaltung und Raumfahrt.
Important: Post und Kurier, Abfallwirtschaft, Chemikalien, Ernährung, Industrie (Herstellung), Digitale Dienste und Forschung.
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