Bis in jedes Detail.

DIE GESCHÄFTSDATEN DER BT NORD

Allgemeine Geschäftsbedingungen BT Nord Systemhaus GmbH

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfts­beziehungen mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB. Unsere sämtlichen Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich ab unserem Geschäftssitz. Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns zum Abschluss eines Vertrages. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen und Angeboten über Lieferumfang, Leistung, Aussehen etc. sind nur als annähernd anzusehen. Sie dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand gemäß § 7 fehlerfrei ist.

2. Mit der Bestellung einer Ware/Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen, bzw. die Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dem Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder konkludent (z.B.) durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Leistungsumfang

Die Einzelheiten der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.

§ 4 Lieferung und Verzug

1. Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sind schriftlich anzugeben. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Fehlt eine entsprechende Fixierung, gelten diese Fristen als unverbindlich vereinbart. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass uns alle zur Ausführung des Auftrages relevanten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Die Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlich, gleichzeitig einen Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren. Fehlt eine solche ausdrückliche Vereinbarung, beginnt die Lieferfrist mit dem Tage der Vertragsänderung neu.

2. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die Liefertermine und -fristen um die Dauer des durch diese Umstände bedingten Zeitverzugs. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.

3. Wird uns während des Lieferverzugs die Lieferung/Leistung durch Zufall unmöglich, so haften wir nach Maßgabe der vorherigen Bestimmungen, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten.

§ 5 Beauftragung Dritter

Wir dürfen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auch durch geeignete Dritte ausüben lassen, ohne dass wir hierdurch aus unserer Verantwortung entlassen würden. Unter diesen Voraussetzungen stimmt der Kunde einer solchen Vertragsübernahme schon jetzt zu.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus zum Zeitpunkt bestehenden Geschäftsverbindungen unser Eigentum. Im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung tritt der Käufer der Ware, die mangels Zahlung noch im Eigentum des Verkäufers steht, die daraus resultierenden Forderungen oder Surrogate an den Verkäufer ab, der die Abtretung annimmt. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand (z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen) nachträglich erwerben.

2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes (soweit nicht bei Software weitergehende Nutzungsbeschränkungen vereinbart sind) berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und er sich nicht im Zahlungsverzug befindet.

3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen. Wir sind danach berechtigt, nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.

4. Verlangen wir die Herausgabe der Ware, ist der Kunde unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten verpflichtet, die Ware unverzüglich an uns herauszugeben. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Käufer. Ohne weiteren Nachweis betragen die Verwertungskosten 10 % des Verwertungserlöses einschl. der Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere nachweisen oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgebracht.

5. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz etwaiger Legitimationspapiere für die Ware uns zu.

6. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung oder Ausübung eines Unternehmerpfandrechtes Dritter hat der Kunde uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer trägt die Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs, und zu einer Wiederbeschaffung der Ware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

7. Im kaufmännischen Verkehr steht uns gemäß § 369 HGB das Recht zu, vom Unternehmer sämtliche uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, Materialien und sonstige Gegenstände bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzubehalten.

§ 7 Zahlung

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen bei Aushändigung oder Übersendung gemäß dem in der Rechnung genannten Zahlungsziel zu begleichen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einbeziehungs- und Diskontspesen.

2. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel darüber vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem der Rechnung zu Grunde liegenden Rechtsgeschäft beruht.

3. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4. Im Falle des Verzuges unseres Kunden mit mehr als einer Verbindlichkeit sind unsere gesamten Forderungen sofort fällig.

§ 8 Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verkäufer im Verzug der Annahme ist. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über.

2. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Kosten des Käufers. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.

3. Ist vereinbart, dass der Kunde den Gegenstand / die Leistung in unseren Geschäftsräumen abnimmt, so hat der Kunde das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige die Ware/ Leistung in unseren Geschäftsräumen zu prüfen, und die Pflicht, innerhalb dieser Frist die Ware/Leistung abzunehmen. Bleibt der Kunde mit der Annahme der Ware/Leistung länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so können wir dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf der Frist eine Abnahme ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung der Vertragsleistung nicht im Stande ist. Verlangen wir Schadenersatz, so beträgt dieser pauschal 15 % des vereinbarten Vertragspreises, es sei denn, der Kunde weist nach, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 9 Gewährleistung

1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nachbesserung erfolgt durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten. Ersetzte Teile werden  unser  Eigentum.  Schlägt  die  Nacherfüllung  fehl,  kann  der  Kunde  nach seiner Wahl

Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

2. Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Ware nicht ordnungsgemäß ist, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass uns das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur zugesandt wird oder dass der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und uns in den Geschäftsräumen des Kunden zu unseren gewöhnlichen Geschäftsöffnungszeiten die Instandsetzung ermöglicht wird. Die Kosten des Versands bzw. der Anreise - nebst anteiliger Lohnkosten - trägt der Kunde für den Fall, dass gewährleistungspflichtige Mängel nicht vorgelegen haben.

4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 2 dieser Bestimmung).

5. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen für die Ware nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht zur Nutzung freigegeben sind, entfällt die Gewährleistung.

6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

7. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Trotz intensiver Prüfung und Evaluierung, aller über BT Nord Systemhaus GmbH und / oder BT Nord digital GmbH angebotenen Produkte, übernimmt BT Nord Systemhaus GmbH und / oder BT Nord digital GmbH für Produktänderungen, Produktabkündigungen, Release-Wechsel oder sonstige Änderungen und Verfügbarkeiten der Hersteller keine Haftung.

8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreff en nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 11 Kundenpflichten

1. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen aus der Geschäftsbeziehung zu uns vertraulich zu behandeln. Die Mitarbeiter des Kunden werden entsprechend verpflichtet.

2. Der Kunde schafft alle Voraussetzungen, die für uns zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Sollkonzepte, Organisationskonzepte und Vorschläge sind unverzüglich zu bestätigen. Nutzt der Kunde die ihm übergebene Hard- und Software oder sind zwei Wochen nach Übergabe der Hard- und Software verstrichen, ohne dass Mängel mitgeteilt wurden, so gilt die Abnahme als erfolgt.

3. Wir können jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu der überlassenen Hard/Software verlangen, um unseren Vertragspflichten nachkommen zu können. Es ist grundsätzlich Aufgabe des Kunden, soweit keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde, dass unserer Leistung zu Grunde liegende Pflichtenheft zu erstellen. Durch Unterschrift auf dem Pflichtenheft bestätigt der Kunde, dass die Mengen und Zeitangaben sowie die weiteren Informationen in dem Pflichtenheft vollständig und umfassend sind. . Der Kunde übernimmt die Haftung für die Verletzung dieser Vertragsverpflichtungen. Die Haftung umfasst auch die unberechtigte Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien sowie deren mehrfache Nutzung oder Überlassung an Dritte.

§ 12 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Informationsverarbeitung beziehen, frei nutzen.

2. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners stets unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§ 13 Export

Der Export unserer Ware in Länder, die nicht der EU angehören bedarf unserer schriftlichen Einwilligung. Der Kunde ist selbst für die Einholung aller erforderlichen behördlichen Ein- und Ausführungsgenehmigungen verantwortlich.

§ 14 Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung

1. Der Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum.

2. Soweit nichts anderes vereinbart oder im Auftrag vermerkt, kann ein Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Quartals schriftlich gekündigt werden. Für die Kündigung einzelner Leistungen oder Verfahren gilt dies entsprechend.

3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand, geltendes Recht

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung ist nach unserer Wahl Husum. Auch wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

§ 16 Datensicherheit, Datenlöschung- Implementierung

Der Auftraggeber ist für die Datensicherheit verantwortlich, es wird keine Haftung für gelöschte Daten übernommen, die nicht kundenseitig gesichert wurden.

§ 17 Hinweispflicht nach §36 VSGB:

Für BT Nord Systemhaus GmbH und / oder BT Nord digital GmbH besteht keine Pflicht zur Teilnahme am Verbraucherschlichtungsverfahren nach VSBG, daher nimmt sie nicht am Verbraucherschlichtungsverfahren gemäß VSGB teil. Zuständiges Amtsgericht ist Husum. § 16 Haftungsbegrenzung IT-Vermögensschäden. Es werden für IT-Vermögensschäden bis zur Höhe von 1.000.000,00 EUR begrenzt gehaftet.

§ 18 Änderung der Geschäftsbedingungen

Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist. Änderungen werden wir dem Auftraggeber schriftlich mitteilen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Wir weisen den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht als auch darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschl. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

BT Nord Systemhaus GmbH, Siemensstraße 28, 25813 Husum

Dezember 2021

Hier AGBs herunterladen (pdf)