Stellen Sie sich zeitgemäß auf.

Bereits seit dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO

Zusätzlich zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) gilt bereits seit dem 25. Mai 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Schutz personenbezogener Daten. Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sind dabei die Kernbegriffe. Die DSGVO wird ohne Übergangsfrist wirksam und fordert von nahezu allen Unternehmen die Stellung eines Datenschutzbeauftragten, der auf die Umsetzung und Einhaltung der DSGVO hinwirkt. Fehlverhalten wird mit hohen Strafen geahndet, es besteht Rechenschaftspflicht.

Im Zeitalter der Digitalisierung werden Daten zum sensiblen, immer wertvolleren Gut – und ihre Sicherheit somit zu einem neuen Kostenfaktor. Denn gesetzliche Auflagen und technische Standards bedeuten stets auch neue Investitionen.

Diese Investitionen machen sich jedoch gleich in mehrfacher Hinsicht bezahlt:

1. Pflege gesetzeskonformer Standards zur Vermeidung von hohen Strafzahlungen, z.B. bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes als Bußgeld bei Verstoß gegen die DSGVO

2. Imagegewinn durch werbewirksames „Aushängeschild“ und Vertrauensvorsprung bei den Kunden

3. Wirksame Verteidigung gegen:

  •    Angriffe durch Viren und Hackin
  •    Manipulation und Missbrauch von Daten
  •    Datendiebstahl
  •    Erpressung (Verschlüsselungs-Trojaner)
  •    Wirtschaftsspionage

4. Schutz vor teuren Betriebsausfällen oder Datenverlusten

Lassen Sie sich von uns beraten, in welchem Umfang Sie betroffen sind.