Hohe Kundenfreundlichkeit, herstellerunabhängige Prüfung, fair gestaffelte Preise: Unsere IT-Experten prüfen für Sie, ob Ihre Praxis-IT den neuen Sicherheitsrichtlinien nach § 75b SGB V entspricht.
Die seit Februar 2021 festgelegte „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ nach § 75b SGB V wurde mit Datum vom 01.01.2022 noch einmal verschärft. Die Anforderungen dafür legen KZBV und KBV jedes Jahr aufs Neue fest.
Konkret hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen Leitfaden veröffentlicht, der von Aktenvernichtung über Fernwartung bis Telematikinfrastruktur kein Thema auslässt. Er hat 84 Seiten und muss entsprechend durchgearbeitet werden. Wir übernehmen das gerne für Sie!
Im Detail umfasst die Richtlinie zum einen die Sicherung sämtlicher Praxisgeräte, die Cyberkriminelle angreifen können: Computer, Tablets, Smartphones, Röntgengeräte, Router, Konnektoren, Kartenleser, E-Zahnarztausweis; zum anderen verlangt sie die sichere Nutzung von Internet und Softwareprogrammen (z.B. keine Cloudspeicherung bei MS Office).
Wir bieten Ihnen eine Lösung an, wie Ihre Praxis die Vorgaben des Gesetzgebers professionell erfüllt.
Step 1: Mit der sogenannten Basisprüfung wird durch uns als zertifiziertes IT-Unternehmen das allgemeine Sicherheitsniveau und die Konfigurationen der IT-Infrastruktur in Ihrer Zahnarztpraxis geprüft.
Step 2: Mit einem speziellen Audit sowie verschiedenen Prüfmethoden wird ein auf Basis des BSI IT-Grundschutzes erstellter Prüfkatalog anhand von vorgegebenen Bewertungskriterien bearbeitet.
Step 3: Mit dem individuellen und auf die Praxis zugeschnittenen Prüfbericht wird das Ergebnis des Audits und damit das Sicherheitsniveau der Praxis-IT für Sie dokumentiert und gleichzeitig ein Maßnahmenkatalog für die kurz-, mittel- und langfristige Optimierung innerhalb Ihrer Zahnarztpraxis aufgestellt.
Entspricht die Prüfung den gesetzlichen Richtlinien, erfolgt die Bescheinigung des ITQ-Siegels (Institut für Technologiequalität) in Form einer Urkunde, die Sie auf Nachfrage vorlegen und zudem zur Außendarstellung Ihrer Praxis nutzen können.
Sollte die Prüfung negativ ausfallen, hat Ihr IT-Dienstleister die Möglichkeit, den Maßnahmenkatalog abzuarbeiten und so zu gewähren, dass Ihnen im zweiten Durchlauf das ITQ-Siegel verliehen wird. Wir begleiten Sie sicher durch diesen Prozess.
Konditionen unserer IT-Security-Prüfung / ITQ IT-SEC Med S/M/L
Die unterschiedlichen Ausführungen richten sich nach Praxisgrößen und Anforderungskategorien der IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV (S = Praxen / M= mittlere Praxen / L = Großpraxen / abhängig von der Mitarbeiteranzahl).
Gerne machen wir Ihnen ein auf Ihre Praxis zugeschnittenes Angebot. DZG eG Mitglieder erhalten einen Preisvorteil von 500,- €.
Dr. Frank Wuchold, Bundesvorstand des FVDZ und Vorstandsvorsitzender der DZG eG. sagte zu unserem Unternehmen: „Ich freue mich unheimlich, dass wir mit der Firma BT Nord einen absoluten Spezialisten (…) gewinnen konnten, die mit ihrem Angebot genau das Gleiche verfolgt wie die DZG: herstellerunabhängige, vertrauenswürdige und alltagstaugliche Lösungen zu bieten, die den Zahnärztinnen und Zahnärzten einen Berg an Verwaltungsaufwand von den Schultern nehmen.“
Dr. Wuchhold weiter: „Allein die neue IT-Sicherheitsrichtlinie fordert Praxisinhaberinnen und -inhabern so viel Zeit und Organisation ab, wenn sie ihre IT-Struktur selbst rechtssicher auf Stand halten wollen. BT Nord nimmt ihnen nicht nur Arbeit ab, sondern erhöht das Sicherheitsniveau sogar noch. Und was uns dabei wirklich begeistert, sind die praktischen Lösungen wie Online-Audits oder die monatlichen Updates, die sich in den Praxisbetrieb wunderbar einplanen lassen.“
Die BT Nord Systemhaus GmbH ist seit 1983 am Markt und spezialisiert auf IT-Sicherheit. Seit mehr als 30 Jahren berät das norddeutsche Unternehmen mit Sitz in Husum, Flensburg und Hamburg vorrangig kleine und mittelständische Firmen aus den verschiedensten Branchen. Gerade mit Arzt- und Zahnarztpraxen habe BT Nord viel Erfahrung, betont Thomas Holst, CEO von BT Nord: „Wir waren eines der ersten Unternehmen, die für diesen Bereich zertifiziert wurden. Deshalb kennen wir die besonderen Anforderungen der Telematikinfrastruktur, und wir arbeiten viel mit den Fachanwendern in den Praxen zusammen.“
Über die DZG eG bietet BT Nord den Zahnarztpraxen ein Audit für die Praxis-IT an. Dieses beinhaltet eines umfassenden Prüfbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen und einen Maßnahmenplan, sofern Nachbesserungen erforderlich sind. „Wir vermitteln auf Wunsch auch Unternehmen, die bei der Umsetzung helfen, aber wir selbst bieten das nicht an“, sagt Holst. „Schließlich wollen wir unabhängig bleiben. Wir sind nur die, die die unangenehmen Fragen stellen – damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt.“
Die BT Nord Systemhaus GmbH ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert sowie Mitglied in der Deutschen Zahnärzte-Genossenschaft (DZG eG).